Formen der
Bestattung
Es gibt verschiedene Arten von Bestattungen, die den individuellen Wünschen und Vorstellungen des Verstorbenen oder seiner Angehörigen gerecht werden können.
Gerne beraten wir Sie und unterstützen Sie dabei, die passende Bestattungsform zu finden.
Erdbestattung
- Die traditionelle Erdbestattung in einem Sarg ist am weitesten verbreitet. Dabei wird der Erwerb eines Nutzungsrechtes an einer Grabstätte für einen Zeitraum vereinbart und je nach Art des Grabes verlängert. Diese Ruhefrist kann bei Friedhöfen unterschiedlich lang sein (bis zu 30 Jahren).
Feuerbestattung
- Bei dieser Art der Bestattung erfolgt die Einäscherung eines Verstorbenen in einem Sarg mit späterer Beisetzung der Asche in einer Urne. Der Verstorbene hat eine handschriftliche Willensbekundung hinterlegt, oder die Angehörigen kennen den Wunsch und verfügen diese Form der Bestattung.
- Die Urne kann je nach Wunsch und gesetzlichen Vorgaben auf unterschiedliche Weise bestattet werden – etwa auf einem Friedhof, im Wurzelbereich eines Baumes (Baumbestattung) oder im Meer (Seebestattung).
- In anderen Ländern existieren darüber hinaus weitere Bestattungsformen, wie zum Beispiel das Verstreuen der Asche in der Luft. In Deutschland sind solche Varianten aufgrund des sogenannten Friedhofszwangs jedoch aktuell noch nicht erlaubt.
Baumbestattung
- Immer mehr Menschen wünschen eine Baumbestattung auf einem dafür vorgesehenen Waldstück. Bei dieser Art der Bestattung findet die Asche des Verstorbenen zwischen den natürlichen Wurzeln eines Baumes die letzte Ruhe. Ein Beispiel für eine solche Ruhestätte ist der RuheForst in Waldalgesheim, wo zahlreiche Bäume als Grabstätten dienen.
Seebestattung
- Der Verstorbene wird nach der Einäscherung in einer Spezialurne, die sich in Verbindung mit Salzwasser auflöst beigesetzt. Eine Beisetzung kann auf allen Weltmeeren vorgenommen werden. Auch hier ist eine besondere Verfügung erforderlich.
Flussbestattung
- Der Verstorbene wird nach der Einäscherung in einer speziellen wasserlöslichen Urne in einem Fluss beigesetzt. Eine Beisetzung erfolgt während einer Schiffsfahrt und kann im Beisein der Angehörigen oder in aller Stille stattfinden. In Rheinland-Pfalz ist dies auf Rhein, Mosel, Saar und Lahn möglich. Die Flussbestattung ist eine völlig neue Bestattungsform, die ab Oktober 2025 nur in Rheinland-Pfalz erlaubt ist. Für die Durchführung ist eine besondere Verfügung erforderlich.
Neue Bestattungsformen
In Rheinland-Pfalz gibt es seit Oktober 2025 neben den klassischen Formen mehrere neue bzw. erweiterte Bestattungsarten.
- Flussbestattung (z. B. Rhein, Mosel, Saar, Lahn)
- Tuchbestattung (Erdbestattung im Leichentuch statt Sarg, unter Bedingungen)
- Ascheverstreuung außerhalb von Friedhöfen
- Ascheteilung (Teilung der Asche für verschiedene Gedenkformen)
- Asche zu Hause aufbewahren
Diese neuen Möglichkeiten gelten nur unter klaren Voraussetzungen:
- Die verstorbene Person muss zuletzt ihren Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz gehabt haben.
- Die Verstorbene Person muss zu Lebzeiten schriftlich verfügen (Totenfürsorgeverfügung) welche neue Bestattungsform gewünscht ist, ebenfalls muss auch die Person schriftlich benannt werden, die diesen Willen umsetzen soll.
