Bestattungsvorsorge
und Verfügung
Heutzutage muss jeder Mensch für seine eigene oder die Bestattung seiner Angehörigen finanziell selber aufkommen.
Die Finanzsituation im Todesfall lässt sich aufgrund möglicher Pflege- und Heimkosten kaum vorhersagen.
Eine Bestattungsvorsorge ermöglicht es Ihnen, bereits zu Lebzeiten festzulegen, wie Ihre Beerdigung aussehen soll. Durch rechtzeitige Vorsorgemaßnahmen werden Ihre Angehörigen entlastet, und Ihre Wünsche sind sowohl inhaltlich als auch finanziell abgesichert.
Treuhandkonto
Um die finanzielle Vorsorge zuverlässig zu gestalten, kann ein zweckgebundenes Treuhandkonto eingerichtet werden.
Die eingezahlten Beträge sind sicher verwahrt, zweckgebunden für Ihre Bestattung vorgesehen und vor unberechtigtem Zugriff geschützt. So ist gewährleistet, dass die Mittel ausschließlich für Ihre Bestattung verwendet werden.
Bestattungsverfügung
Mit einer Bestattungsverfügung legen Sie verbindlich fest, wie Ihre Bestattung gestaltet werden soll –
von der Bestattungsart bis zum Ablauf der Trauerfeier.
Damit entlasten Sie Ihre Angehörigen in einer schweren Zeit und stellen sicher, dass Ihre persönlichen Wünsche respektiert werden.
Totenfürsorgeverfügung
Für „neue Bestattungsarten“ wie Flussbestattung oder private Aufbewahrung der Asche erforderlich.
Damit eine solche Bestattungsart erlaubt wird, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Wohnsitz: Die verstorbene Person hatte ihren letzten Wohnsitz in Rheinland-Pfalz.
Schriftliche Verfügung zu Lebzeiten: Die verstorbene Person muss selbst zu Lebzeiten schriftlich festgelegt haben, welche Bestattungsart sie wünscht.
In diesem Dokument muss sie außerdem eine Person benennen, die dafür sorgen, dass dieser Wille nach dem Tod umgesetzt wird.
Dieses Dokument ist die sogenannte Totenfürsorgeverfügung.
Kontaktieren Sie uns gerne für eine Individuelle Beratung.
